Jahresabschluss

Jetzt ist es soweit.

Wir sagen dir, was du verdient hast und nicht nur, was du an Steuern und Sozialversicherung bezahlen musst.

Und wir sagen dir auch, was du ändern oder verbessern kannst.

Natürlich nur in unserem Fachbereich, nicht in deinem, da weißt du besser Bescheid!

Und natürlich loben wir dich auch!

  • Gewinnermittlung
  • Überschussermittlung z.B. Vermietung u. Verpachtung
  • Führen des Anlageverzeichnisses
  • Erstellung eines Jahresabschlusses gem. § 4 (3) EStG (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung)
  • Bilanzerstellung innerhalb Wertgrenzen 
  • Einreichung des Jahresabschlusses an das Firmenbuch
  • Pauschalierte Einkommensermittlung
  • Diverse Auswertungen und Vorjahresvergleiche
  • Steuerberechnung, Berechnung der SV-Beiträge
  • Jahresmeldungen (z.B. Jahresbeleg Registrierkasse)
  • Arbeitnehmerveranlagung